MBA Anlage SWN

Anlage

Der Inhalt unserer grauen Tonne ist bunt gemischt. Windeln und Hygieneartikel, Scherben, Staubsaugerbeutel, (kalte) Asche, Holz, Plastik und vieles mehr sind Bestandteile des Restmülls. Rund 65 Prozent des Abfalls sind brennbar.

Konzept der Anlage

Zwei zugelassene Möglichkeiten zur Behandlung von Restmüll gibt es in Deutschland: Die eine ist die energetisch wenig effiziente Müllverbrennung, die andere ist die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA). Innerhalb der MBA gehört unsere Anlage in Neumünster zu den mechanisch-biologischen Stabilisierungsanlagen (MBS). 

Die MBA wurde von vornherein als Stabilisierungsanlage konzipiert und genehmigt. Das heißt, ihr Hauptzweck besteht in der Produktion von Ersatzbrennstoff aus Haus- und Gewerbemüll. 

In der MBA werden die Abfälle getrocknet und sortiert. Aus den brennbaren Anteilen entsteht sogenannter Ersatzbrennstoff. Nach Durchlaufen der Anlage werden nur noch 6 % des Inputs als nicht-brennbare Reststoffe auf Deponien abgelagert. 65 % werden als Ersatzbrennstoff zur Fernwärme- und Stromgewinnung im Heizkraftwerk der SWN Stadtwerke Neumünster eingesetzt.

Jahresemissionen 2022

Immer im Frühjahr eines Jahres informieren wir über unsere Jahresemissionen des vergangenen Jahres.
Die Genehmigung der MBA Neumünster basiert auf der 30. Bundes–Immissionsschutz–Verordnung (BImSchV). Sie ist speziell für Mechanisch–Biologische Abfallbehandlungsanlagen erlassen worden und schreibt die Untersuchung dieser Parameter vor: Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff (Summe aller organischen Kohlenstoff–Verbindungen = Total Organic Carbon, TOC), Lachgas (Distickstoffoxid) und Geruchstoffe. Dioxine und Furane müssen nach neuer Gesetzeslage nicht mehr gemessen werden.

Aus der Behandlung von gut 196.600 Tonnen Abfall entstanden knapp 164.000 Tonnen Ersatzbrennstoff, der in der Thermischen Ersatzbrennstoff-Verwertungsanlage (TEV) des Heizkraftwerks der SWN Stadtwerke Neumünster zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurde. Damit konnten rund 70.000 Tonnen CO2-äquivalente Emissionen eingespart werden. Darüber hinaus wurden gut 17.000 Tonnen Ersatzbrennstoff eingelagert.

Alle Emissionsmessungen erfolgten während des laufenden Betriebes. Es wurden gesetzlich zugelassene Prüfinstitute beauftragt und eigene Messeinrichtungen genutzt: 2022 gab es am 20. und 30. September zwei leichte Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Gesamtkohlenstoff. Darüber hinaus gab es 13 Überschreitungen des Halbstundenmittelwertes für Gesamtkohlenstoff. Bei den Überschreitungen handelte es sich um Einzelereignisse, die auf die Bemühung zurückzuführen waren, möglichst viel Brennstoff für den Winter herzustellen. Die 30. BImSchV lässt Überschreitungen von maximal 96 Stunden pro Jahr zu.
Die neue Sieb- und Zerkleinerungstechnik sowie die seit 2021 nicht mehr kontinuierlich betriebene biologische Trocknung sorgen dafür, dass kein Staubgehalt mehr in der Abluft nachweisbar ist. Somit wird die Selbstverpflichtung von 7 Milligramm pro Kubikmeter Abluft mehr als deutlich eingehalten.
Mit einem Jahresmittelwert von 2,0 Gramm Lachgas pro verarbeiteter Tonne Abfall unterschritt die MBA Neumünster den gesetzlich festgelegten Lachgaswert von 100 Gramm pro Gewichtstonne Abfall ebenfalls sehr deutlich.
Im Bereich der Kohlenstoffverbindungen kam die Anlage auf einen rollierenden Jahresmittelwert von 7,4 Milligramm pro Kubikmeter Abluft. Damit blieb sie weit unter der strengen Selbstverpflichtung von 15 Milligramm pro Kubikmeter Abluft. Allerdings kam es im zurückliegenden Jahr Jahr aufgrund des Alters der Anlage und aufgrund eines Stromausfalls im Bereich Wittorf zu fünf Ausfällen des Emissionsauswertungsrechners, die dazu führten, dass keine Tagesmittelwerte berechnet werden konnten. Die Probleme konnten in allen Fällen zeitnah behoben werden. Weder vor dem jeweiligen Ausfall noch danach wurden erhöhte Werte festgestellt, so dass diese Ereignisse keine negativen Auswirkungen hatten.

Die am MBA-Abluft-Schornstein gemessenen Geruchsemissionen lagen ebenfalls unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes. Die entnommenen Proben wiesen eine durchschnittliche Geruchstoff–Konzentration von 100 Geruchs-Einheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft auf. Die kalkulierte Messungenauigkeit wurde bereits aufgeschlagen - zulässig sind 500 GE.